Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“ geht wieder in eine neue Runde!
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen im ländlichen Raum (nach Landesentwicklungsplan BW 2002: https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/45622/index.html) mit unter 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesamtunternehmen.
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten, innovativen Produkte und Dienstleistungen dienen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf zukunftsorientierten Unternehmen, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen.
Fördersätze und Höchstbeträge:
Unternehmen mit < 50 Mitarbeitenden: bis zu 20 % Zuschuss. Unternehmen mit < 100 Mitarbeitenden: bis zu 10 % Zuschuss. Maximaler Förderbetrag pro Projekt: 400.000 EUR. Dieser kann auf max. 500.000 EUR pro Projekt angehoben werden, bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Zuwendungen unter 200.000 EUR werden nicht bewilligt
Antragsfrist ist der 29. Februar 2024.
Projektbeispiele aus der letzten Programmrunde finden Sie auf der Website des MLR: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/spitze-auf-dem-land-21-auswahlrunde
Interessierte Firmen werden gebeten, sich direkt an Frau Bucher zu wenden.
Nicole Bucher
Regierungspräsidium Freiburg
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und EFRE-ELR Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung – Bertoldstraße 43
79083 Freiburg i. Br. (Postfachadresse)
Tel.: 0761 / 208-1255
Fax: 0761 / 208-39-1255
E-mail: nicolette.bucher@rpf.bwl.de
Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/