Aktuelle Informationen für Soloselbständige und Unternehmen.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informieren, dass diese Hilfe aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20.12.2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert wird („Dezemberhilfe“). Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister zudem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten.
Ausführliche Informationen zur „Dezemberhilfe“: